Ein Überblick von Anfang 1970 bis 2012


Vorgeschichte

Anfang der 1970er Jahre wurde von der Gemeinde Glinde (Glinde hatte damals noch keine Stadtrechte)  ein neues Baugebiet geplant. Unter dem Bebauungs-Plan "25" wurden überwiegend Einfamilienhaus-Grundstücke ausgewiesen,  verkauft und erschlossen. Die Stadt Glinde hat auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Das Gebiet wird von folgenden Straßen begrenzt:

  • im Norden vom Oher Weg (angrenzend an das damalige Bundeswehrdepot)
  • im Osten von der Stübenkoppel (gleichzeitig Stadtrand von Glinde)
  • im Süden vom Wanderweg zwischen Kreuzkamp und Holstenkamp
  • im Westen vom Holstenkamp                                                                                         

Damals wurden die angrenzenden Liegenschaften mit Ausnahme des Bundeswehrdepots landwirtschaftlich genutzt. Deshalb war es für die Käufer nicht absehbar, dass sie einmal unter Umgebungslärm leiden würden. Auch nicht in allen Verkaufsverhandlungen gab es einen Hinweis auf die geplante Kreisstraße "K80". Die Grundstücke selbst waren nicht in Natura zu besichtigen, da sie auf einem Acker lagen und noch nicht parzelliert oder durch Straßen erschlossen waren.


Beurkundung der Kaufverträge ab 1975

Teilweise wurden die Käufer erst vom Notar mit dem Kaufvertragsentwurf, kurz vor den Massenbeurkundungen für die Grundstückskauf- und Aufschließungsverträge, über die geplante Straße informiert. Die Käufer von Grundstücken in der Stübenkoppel mussten sich im Kaufvertrag gegenüber dem Straßenbaulastträger verpflichten, aus Gründen des zukünftigen Lärmschutzes die Erstellung einer Wallanlage zu dulden.

 

Zwar hätten sie jetzt noch vom Kauf zurück treten können, aber ...

  • Bedenkzeit gab es nicht
  • der Hinweis auf den Lärmschutzwall suggerierte, dass auch nach Bau der K80 niemand unter Verkehrslärm leiden   müsste
  • sie haben den Zusagen auf zukünftig ausreichenden Lärmschutz vertraut
  • die Darlehensverträge für die Finanzierung von Grundstück und Haus waren vorbereitet oder bereits abgeschlossen
  • es war die Zeit der Ölkrise, deshalb schien die Wahrscheinlichkeit für Lärmbelastung durch starkes Verkehrsaufkommen nicht sehr hoch 

Pannen bei der Planung des Baugebietes und der K80

Unsere Bürgerinitiative erfuhr durch hartnäckigen Einsatz und gegen viele Widerstände, was bei Planung des Baugebietes und der K80 alles schiefgegangen ist.

 

Glinde hat 1976 dafür gesorgt, dass der Straßenbaulastträger für das Wohngebiet "Wiesenfeld", dass ebenfalls an die K80 grenzt, eine Regelung in den Planfeststellungsbeschluss aufnimmt und eine Lärmschutzwand baut. Für unser Wohngebiet im B-Plan 25 dagegen wurde dies durch eine Häufung von Fehlern seinerzeit versäumt und auch keine Vorbehaltsregelung, wie in anderen Kommunen üblich, aufgenommen.

 

Glinde hat bei Auslegung der straßenrechtlichen Planung der K80 zwar vorgebracht, dass unser geplantes Wohn­gebiet vom Straßenbauträger vor Verkehrslärm zu schützen sei. Die Umsetzung wurde aber nicht überwacht, Lärmschutz wäre lt. juristischer Stellungnahme bei rechtzeitiger Anfechtung gegenüber dem Kreis Stormarn durchsetzbar gewesen. Das Planungsamt des Kreises Stormarn hat nach eigener Angabe die Anforderungen an Immissionsschutz im Aufstellungs-verfahren des B-Plans 25 ebenfalls nicht genügend beachtet.