Unsere Prüfung der Bauunterlagen am 16. Juni im Bauamt Glinde erbrachte dieses Ergebnis:
Ausschreibung, Angebot, Auftragsvergabe, Bauantrag und Rechnung lauteten über 1.520/1.530 qm Bongossi-Lärmschutzwand mit einer Mindest-Luftschalldämmung von 22 dB, das heißt ca. 160 qm mehr als
von M&O im Mai-Gutachten berechnet, aber 520 qm weniger als Gutachten Februar 1980. Es findet sich in keiner der Unterlagen ein Hinweis auf das genaue Fabrikat der Lärmschutzwand. Dem
Bauantrag liegen Unterlagen über eine Bongossi-Lärmschutzwand mit ca. 10 cm dicken Lärmdämmplatten bei. Bei der Schlussabnahme wurden Mängel festgestellt, u. a. gab es eine zerbrochene
Asbestplatte, die ausgebessert wurde; lose Asbestplatten und Holzelemente; offene Fugen zwischen den einzelnen Elementen.
Es besteht also noch weiterer Klärungsbedarf, ist nach so vielen Jahrzehnten aber schwierig, Die Firma Gerecke & Lauer GmbH bzw. deren Nachfolger wurde lt. Handelsregisterauszug im Jahr 1998 gelöscht. Die beiden Mitarbeiter des Straßenneubauamtes Ost und damaliger Mitarbeiter von Masuch & Olbrisch sind nicht mehr auffindbar. Bleiben noch die Mitarbeiter der Stadt Glinde, die uns mit etwas Glück Auskunft geben könnten.
Das Ing.-Büro Lairm Consult hat in seinem Gutachten von April 2014 festgestellt, dass der vorhandene Zaun keinen gesicherten Lärmschutz bietet. Bei der damaligen Schlussabnahme des Zauns durch Vertreter der Stadt Glinde und des Kreises Stormarn wurde jedoch die ordnungsgemäße Ausführung bestätigt. Diese Tatsache wird ebenfalls im Gutachten erwähnt.
Um uns selbst ein Bild darüber zu machen, welche Umstände Anfang der 1980er Jahre zu der abweichenden Ausführung des Zauns geführt haben und wieso das nicht aufgefallen ist, haben wir im Januar 2014 die entsprechenden Unterlagen von der Stadt Glinde angefordert. Für diese Unterlagen sollten wir einen Betrag bis zu € 2.045,00 bezahlen. Nachdem wir das Datenschutzzentrum eingeschaltet und verhandelt haben, ist die Verwaltung jetzt bereit, uns Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und dafür "nur" ca. € 180,00 zu verlangen.
Das ist immer noch viel Geld, zumal die Papiere für das Gutachten bereits geordnet und zusammengestellt wurden. Auch haben wir mit unserem Anteil an den Gutachten-Kosten auch die Bereitstellung dieser Unterlagen bereits bezahlt. Trotzdem haben wir uns nach intensiven Überlegungen entschlossen, diesen Betrag zu bezahlen. Denn nur so werden wir mehr über Hintergründe und Verantwortlichkeiten erfahren.
Als Termin für die Einsichtnahme haben wir den 16. Juni 2014 vereinbart.
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